Durch Baurecht sparen - Bauträger MYSLIK
Die clevere & vielversprechende Lösung für die stetig steigenden Immobilienpreise
Die clevere & vielversprechende Lösung für die stetig steigenden Immobilienpreise
Das Baurecht oder das Baurechtsmodell ist keine MYSLIK Erfindung. Das Modell wird bereits seit langem erfolgreich in Österreich angewandt und besteht in ähnlicher Form als sogenanntes „Erbbaurecht“ in Deutschland und in den Niederlanden unter dem Stichwort „Canon“.
5 Vorteile des Baurechtseigentums
Beim Baurechtsmodell werden die Wohnimmobilien und der Grund auf dem sie steht, getrennt voneinander betrachtet. Denn Sie erwerben nicht das Grundstück mitsamt dem Haus, sondern das uneingeschränkte Nutzungsrecht am Grundstück auf Zeit, einen sogenannten Baurechtsgrund.
Die Vertragszeit des Baurechts besteht in der Regel für 100 Jahre. Es gibt die Möglichkeit einer Verlängerung. Im Gegenzug wird lediglich ein geringer jährlicher Baurechtszins fällig. Dieser ist für den Baurechtsnehmer als Grundstückspacht anzusehen. Der Baurechtszins in Österreich wird in der Regel an der Wohnnutzfläche per Quadratmeter bemessen.
Ihre Immobilie wird selbstverständlich auch im Baurecht zu 100% grundbücherlich und notariell abgesichert. Damit handelt es sich um eine vollwertige und belastbare Sicherheit. Die Finanzierung der Baurechtsimmobilie kann problemlos über die Bank Ihrer Wahl erfolgen.
Gerne unterstützen wir Sie auch hier – sprechen Sie uns an!
Während viele Eigentumsimmobilien auf Grund der hohen m²-Preise nicht vom Staat gefördert werden, gibt es bei Baurechtswohnungen oder Baurechtsreihenhäuser einen fast garantieren Anspruch auf Wohnbauförderung, da sich der m² Preis um die Grundstückskosten reduziert.
Damit ist das Baurecht die wirklich clevere und noch leistbare Alternative.
Die Finanzierung für das Baurechtswohnungseigentum wird in der Regel vor der Pension abbezahlt. Danach fällt lediglich ein geringer jährlicher Baurechtszins an. Dieser wird pro Quadratmeter berechnet und ist um ein Vielfaches geringer als die weiter steigende Miete für Ihre alte Wohnung. Und für diese hätten Sie bis an ihr Lebensende die Miete zahlen müssen.
Womöglich wäre es dann im Alter eng geworden, denn wie auch die Kaufpreise, steigen die Mieten ständig.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil des Baurechts ist, dass Ihr Baurechtseigentum selbstverständlich vererbt oder verkauft werden kann. Somit können auch Ihre Kinder und deren Kinder dort leben oder darüber nach Herzenslust verfügen.
Und was ist, wenn das Baurecht endet? Dieses wird dann entweder verlängert oder sie bekommen den vereinbarten Preis für Ihr Haus ersetzt.
Eine Baurechtseinlage in Österreich ist übertragbar. Das bedeutet sie erlischt nicht durch einen Verkauf oder einen Erbantritt oder einer Schenkung.
Normalerweise erlischt das Baurecht nach der veinbarten Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass das Grundstück inklusive der Wohnimmobilie an den Grundstückeigentümer / Baurechtsgeber zurückgeht, wenn keine Verlängerung vereinbart wird. Der bisherige Baurechtsberechtigte erhält vom Grundeigentümer den vertraglich vereinbarten Ersatz.
Der Baurechtszins wird vom Baurechtsnehmer als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks dem Eigentümer des Grunds bezahlt. Diese kann auch als Grundstückspacht angesehen werden. Das heißt der Baurechtsnehmer zahlt für sein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht
Der Baurechtszins wird vom Baurechtsnehmer an den Eigentümer des Grundstücks monatlich bezahlt. Meist erfolgt dies automatisch über die Betriebskostenvorscheibung der Hausverwaltung.
Die beiden Begriffe unterscheiden sich nur wenig, denn bei beiden handelt es sich um eine eigentumsrechtliche Teilung zwischen Grundstück und Gebäude (vereinfacht gesagt: Wohnimmobilien auf fremdem Grundstück). Der Unterschied ist, beim Superädifikat handelt es sich um nicht beständige Bauten, d. h. Gebäude die nicht dauerhaft auf dem Grund verbleiben sollen. Beispielsweise sind das etwa Holzschuppen oder Lagerhallen.